Nachwuchswissenschaftler an Unis und weiteren Hochschulen können von einer neuen Regelung profitieren: das Wissenschafts-Zeitvertragsgesetz wird reformiert. Im Bundeskabinett wurde eine entsprechende Regelung auf den Weg gebracht, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung heute berichtete.
Bisher liefen die Arbeitsverträge manchmal nur ein halbes Jahr und wurden stets um ein weiteres halbes Jahr verlängert. In Zukunft verlängert sich die Befristung um die Zeit, die für die eigene Promotion oder für das Forschungsprojekt erforderlich ist.
Nach einer Statistik der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft haben zur Zeit bis zu 90 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter kurzfristige Verträge.