Kompass – Zeitung für Piraten

Deutschland 2016: Filmverbot an stillen Feiertagen

life of brian
Nicht an stillen Feiertagen: Lästerfilme im Kino sind auch 2016 noch verboten. Foto: derhullaCreative Commons Attribution-ShareAlike License

Es gibt Dinge, die glaubt man nicht. Heute: die „Feiertagsfreigabe“ für Filme.

Eine Reihe von Feiertagen mit religiösem Hintergrund (Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag) sind besonders geschützte Feiertage. Hier sind nach vielen Landesgesetzen öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen verboten – und auch das Zeigen von Filmen, wenn sie religiös irritieren könnten.

Die Piratenpartei veröffentlichte diese Tage erstmals eine Liste der Filme, die nicht zur Vorführung an „stillen Feiertagen“ wie Karfreitag oder Volkstrauertag freigegeben sind.

Seit 1980 wurden über 700 Filme auf den Feiertags-Index gesetzt, darunter Kinderfilme (z.B. Max und Moritz, Nick Knatterton’s Abenteuer), Komödien (z.B. von Didi Hallervorden, Harald Juhnke, Mel Brooks, Monty Python). Auch Klassiker (Der zerbrochene Krug, Feuerzangenbowle, Ghostbusters) und politische oder religiöse Kritik (Barschel – Mord in Genf?, Leben des Brian, Der letzte Jude von Drohobytsch, Animal Farm) ist an Feiertagen zensiert.

Die FSK-Entscheidung „nicht feiertagsfrei“ ist für Kinos und Filmverleiher unbefristet verbindlich, wird nur auf kostenpflichtigen Antrag überprüft.

Der Landtagsabgeordnete Patrick Breyer von der Piratenpartei Schleswig-Holstein fordert die Abschaffung der FSK-Feiertagszensur:

„Dass Kinderfilme, Klassiker, Satire und Kritik im Jahr 2015 auf einem Feiertagsindex stehen, verschlägt mir den Atem. Teilweise entscheidet die FSK sogar ohne jede Prüfung. Die Feiertagszensur von Filmvorführungen ist im Zeitalter von Video und Internet völlig wirklichkeitsfremd und gehört dringend abgeschafft. Solange die Feiertagsruhe nicht öffentlich wahrnehmbar gestört wird, haben Staat und Kirche kein Recht, uns bei der Gestaltung arbeitsfreier Sonn- und Feiertage durch Filmvorführungs-, Tanz- oder Veranstaltungsverbote zu bevormunden.“

Nach Angaben der FSK erhalten Filme den Vermerk „Keine Feiertagsfreigabe“ ohne inhaltliche Prüfung, es sei denn, eine Prüfung der „Feiertagstauglichkeit“ wird kostenpflichtig beantragt. In Bochum wurde wegen einer Vorführung von „Das Leben des Brian“ am Karfreitag zuletzt ein Bußgeld verhängt, so die Piratenpartei in einer Pressemeldung.

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