Am morgigen Sonntag, 5. Juni 2016, ist Volksabstimmung in der Schweiz. Unter anderem geht es um die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens (BGE). Die Abstimmmungsfrage lautet recht simpel:
Wollen Sie die Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkommen“ annehmen?
Bei einem Ja folgt dann diese Gesetzesänderung:
Art. 110a (neu) bedingungsloses Grundeinkommen
Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens.
Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen.
Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens.
Als Diskussionsgrundlage schlagen die Initiatoren ein monatliches BGE von 2.500 Franken (entspricht 2.254 Euro) für Erwachsene und von 625 Franken für Kinder und Jugendliche vor.
Die Schweiz ist ein teures Land. Im Jahr 2014 lag die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt bei 2.458 Franken pro Monat, eine der höchsten in Europa. 13,5 Prozent der Bevölkerung oder nahezu jede achte Person ist von Armut bedroht.
Bundesrat und Parlament haben sich gegen die Initiative ausgesprochen.
Seitens der Parteien empfehlen Grüne, AL und Piraten ein Ja, zur Ablehnung rufen BDP, CVP, SVP, SP, EDU auf.
In vorab veröffentlichten Umfragen gab es keine Mehrheit für die BGE-Frage.
Deshalb sehen die Initiatoren das Ganze als einen Anstoß für weitergehende Diskussionen.
LINKS:
Volksinitiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen:
https://www.bedingungslos.ch/de/pages/initiativtext
Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV):
http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/gesetzgebung/00092/03399/index.html?lang=de
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