Arbeitgeber aufgepasst: verspätete Lohnzahlung kann ins Geld gehen. Arbeitnehmer haben nämlich jetzt einen Anspruch auf pauschalen Schadensersatz. Auf diese vor kurzem erweiterte gesetzliche Regelung weist der DGB-Rechtsschutz hin.
Ist das Geld mal nicht pünktlich auf dem Gehaltskonto, kann der Arbeitnehmer einen pauschalen Schadensersatz von 40 Euro verlangen. Dieser Betrag wird für den Arbeitgeber bei jeder verspäteten Entgelt-Zahlung fällig. Das gilt laut DGB auch, wenn nur ein Euro einen Tag zu spät gezahlt wird. Der Anspruch auf diese Pauschale kann arbeitsvertraglich nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/lohn/40-euro-strafe-fuer-verspaetete-lohnzahlung/
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