Ich hätte mal gern ein Meinungsbild.
Wäre nach der Bundeswehrreform nicht eine Bundeslandreform angebracht?
Ich stelle mir eine Reduzierung auf 6 Bundesländer (Nord, Süd, Ost, West, Mitte und Berlin) vor.
Die Verwaltungsaufgaben könnten so reduziert werden.
Was könnte Probleme machen?
Was haltet ihr generell von dieser Idee?
Schöne Idee. Ich würde noch weiter gehen. Vier Bundesländer (Nord, Süd, Ost, West) sollten reichen – und Berlin braucht nun wirklich nicht noch mehr Extrawürste. Oder noch besser: nur ein BL Deutschland in der europäischen Union.
Um die europäische Idee weiter zu fördern, sollten wir uns dann auch gleich noch für eine europäische Einheits-Sozialversicherung einsetzen – BGE und Breitband für alle Europäer als Grundrecht. Gut, Nicht-Europäer haben dann geloost. Aber die können wir ja einladen, bei uns in der europäischen Überflussgesellschaft den Lebensunterhalt für ihre zu Hause gebliebene Familien (wir wollen ja nicht alle, oder?) im Dienstleistungsbereich zu verdienen (Pizzalieferant, Haushaltshilfe und so..).
Upps, ich glaube, ich werde sarkastisch. Ist nicht so gemeint ;-).
Aber jetzt im Ernst. Die Reduzierung der Anzahl der Bundesländer könnte mit dem Wegfall der „Stadtstaaten“ Berlin, Hamburg und Bremen beginnen. Das Saarland könnte man vielleicht auch noch eingemeinden. Dann hätten wir noch zwölf, die sich, nach einer angemessenen Konsolidierungsphase, in einem zweiten Schritt auf vier Bundesländer reduzieren. Parlamente (und Wahlen) fallen weg, die Wasserköpfe werden kleiner, die Bildungspolitik vielleicht einheitlicher. Es gibt diverse Vorteile. Aber führt das am Ende nicht doch zu einem Zentralstaat, dessen Kurs von einer(!) Regierung komplett gesteuert werden kann? Das föderale System hat sicherlich Nachteile (s. z. B. Bildungspolitik), aber die Vorteile sind auch nicht ohne. Grüße aus Brandenburg
Piratige Grüße
ich denke 8 Bundesländer reichen, Saarland, Berlin, Bremen, Hamburg, MV, RLP und ein paar Ostländer sind für sich zu klein.
Auch wenn nicht ganz Ernst gemeint eine Anmerkung zur Reduzierung auf ein Bundesland.
Auf ein Bundesland darf schon allein wegen dem besonders geschützten Artikel 20 GG nicht reduziert werden (Artikel 20 (1) Stichwort Bundesstaat).
höhö dann halt zwei. Westdeutschland, Ostdeutschland inkl. Berlin. Gabs ja schonmal. Dann können die Postleitzahlen auch wieder vierstellig, mit W- und O- davor …