Der erst kürzlich einer breiten Öffentlichkeit bekanntgewordene Entrechtungspakt „ACTA“, mit dem im Nachgang ein weltumspannendes Zensur- und Auslieferungsregime ermöglicht werden könnte, steht ja wie bekannt kurz vor der niederschmetternden Ablehnung im EUPARL. Doch die Lobby der „geistigen Eigentümer“ akzeptiert dies nicht. Von einer Vertagung ist die Rede, oder gar von einer zweiten Abstimmung!
Professor Rolf Schwartmann, Medienrechtler an der FH Köln mit Lobby-Beirat, unterstellt der Netzgemeinde „Zerren an der Verfassung“, „Rechtsbeugung“, „Lynchjustiz“ samt „Vollstreckung“ am Beispiel von ACTA. Und dies unter dem provozierenden Label „Praxis und Wissenschaft“ heute in der FAZ. Wie er die Worte und den Sinn verdreht, macht für mich nur Sinn, wenn er nicht nur FAZ-Honorar, sondern auch Rechteverwerter-Honorar kassiert.
„Die Debatte über ACTA, zeigt aber, wie der Schwarm Debatten steuer und Ergebnisse herbeiführt, die rechtlich weder begründ- noch belastbar sind“: was für eine Unverschämtheit, das friedlich-demokratische Engagement von über 100.000 Menschen so herabzuwürdigen. Wie sonst, wenn nicht mit vom Grundgesetz erlaubten Demonstrationen aller Art konnte denn das Hinterzimmer/Lobbyabkommen ACTA sonst publik gemacht werden? Schwartmanns Statement dazu erinnert mich an die nazi-typischen Methoden, mit denen der politische Gegner entmenschlicht wird. Zum Beispiel als Ekel-Tier oder wie hier als „Schwarm“, ein wirres Etwas, um dann so seine gerechte Verfolgung oder Entrechtung allumfassend zu begründen.
„Als das Grundgesetz entstand, gab es kein Internet, in dem sich Massen nach kaum kalkulierbaren Prozessen selbst organisieren und mobilisieren.“
Ist doch schön, dass sich endlich mal Bürger ohne Massenmedien zusammenfinden, um gemeinsam für etwas einzustehen. ACTA war 2011 jedenfalls kein breit berichtetes Massenmedien-Thema.
„Möglicherweise erleben wir dort (im Netz) aber auch eine Spielart der Entscheidungsbildung, die nicht dem Konzept des Grundgesetzes entspricht.“
Also weitreichende Abkommen geheim aushandeln, Verträge dazu wie bei ACTA nicht öffentlich bekannt geben, Details wie ausländisches Strafrecht in Dutschland erst nach massivem Druck entschärfen, entspricht also dem Schwartmannschen Konzept des GGs?
Ein Lobby-Praktiker wie Schwartmann sollte mal von den NRW-Piraten überprüft werden. Nachdem CDU-Rüttgers und seine gigantomanischen Medientage weg sind, genießt Schwartmann nicht mehr die umfassende Patronage aus der Regierung.
Ich finde, es ist nicht die Aufgabe der öffentlich finanzierten Fachhochschule Köln, Ressourcen für soetwas penetrant einseitiges bereitzustellen. Der Schwartmann soll den Keese machen und sich aus seiner FH von Bertelsmann rauskaufen lassen. Damit ist allen gedient.
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