Ein Nachtrag von der Verlegerlobby. Wie Spiegel Online berichtet, wird der heute im Bundeskabinett beratene Entwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage um einen entscheidenen Punkt erweitert: nicht nur Suchmaschinen, sondern auch gewerbliche Anbieter, die „Inhalte entsprechend aufbereiten“ sollen unter die neue Zahlungspflicht fallen.
„Zulässig ist die öffentliche Zugänglichmachung von Presseerzeugnissen oder Teilen hiervon, soweit sie nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen oder gewerbliche Anbieter von Diensten erfolgt, die Inhalte entsprechend aufbereiten.“
„Gewerblich“ ist hier das Problem, denn auch der Privatmensch mit etwas Bannerwerbung kann mit seinem Blog nur allzuleicht darunter fallen. Jedenfalls gibt es eine große Grauzone. Im Grunde kommt so eine Privat-GEZ über uns. Neues Futter für Abmahnanwälte. Dabei will uns doch die Regierung vor dieser Abzocke schützen. Bisher weitgehend erfolglos.