Kompass – Zeitung für Piraten

Leistungsschutzrecht: Die Debatte im Reichstag

Demnächst auch mit Leistungsschutz? Piratenzeitung Kompass 2012.1 zur Wirtschaftskrise.

Über das neuzuschaffende siebte Leistungsschutzrecht für Presseverleger debattierte gestern abend der deutsche Bundestag. Der Gesetzentwurf legt unscharf fest, wer Presseverleger ist, und dass Pressewörter bei nicht näher definierter gewerblicher Verwendung zu einer Gebührenpflicht führen.

Bisher 6 LSRs im UrhG

Diese sechs Leistungsschutzrechte gibt es schon: Recht an wissenschaftlichen Ausgaben urheberrechtlich nicht geschützter Werke und Texte sowie an Ausgaben von verstorbenen Autoren nachgelassener Werke (§§ 70, 71 UrhG), die Rechte an „Lichtbildern“ (§ 72 UrhG), das Recht zum Schutz der ausübenden Künstler (§§ 73–83 UrhG), der Hersteller von Tonträgern (§§ 85, 86 UrhG), ein Sonderrecht für Sendeunternehmen (§ 87 UrhG) und als jüngstes Spezialrecht das Leistungsschutzrecht für „Datenbankhersteller“ (ab §§ 87a UrhG).

Hier ein paar Highlights aus dem Liveticker von Matthias Schindler bei der Rheinzeitung:

22:51 Uhr: Debattenzeit 30 Minuten. Es spricht für die Bundesregierung Staatssekretär Max Stadler. Er nennt das LSR „vieldiskutiert“ und fordert eine Debatte, die nicht im Schutz der Dunkelheit erfolgt. Großer Applaus.

22:56 Uhr: Es spricht Martin Dörmann für die SPD und kritisiert 3 verlorene Jahre in der Medienpolitik. Die SPD lehne das LSR ab.

23:03 Uhr: Ansgar Heveling (CDU) (Vorsitzender der Internet-Enquete) beginnt mit einigen Zeilen von Sigmar Gabriel über das ganz große Fass. Finanzmärkte, China, Kapitalismus. Es fehlt auch nach einer Minute noch der Bezug zum Leistungsschutzrecht.

23:19 Uhr: Rößner (GRÜNE): „Würden wir bei Twitter über dieses Gesetz streiten, hätte ich für Sie zwei schöne Hashtags: #fail und #facepalm“.

23:35 Uhr: Jimmy Schulz (FDP) erklärt robots.txt, einen der ältesten noch im Einsatz befindlichen Standards. Er schlägt vor, robots.txt rechtlich zu verankern.

Was blieb: das LSR Nummer 7 wurde (im Plenum einstimmig durchgestimmt) zur weiteren Beratung in die Bundestags-Ausschüsse verwiesen.