Es gibt im Strafgesetzbuch mehre Paragraphen zum Thema Wahlbeeinflussung.
Auch Wikipedia sind etliche Beispiele aufgeführt, wie Wahlen manipuliert werden. Eine Sache wird bisher aber trotzdem scheinbar hingenommen. Die Meinungsumfragen zum Thema, wie eine Wahl ausgehen würde, wenn am Sonntag Bundestagswahl wäre.
Ich habe nun folgende Petition bzgl. der Meinungsmache eingereicht:
Text:
Der Deutsche Bundestag möge die undemokratische Beeinflussung von Wahlen durch Meinungsumfragen im Vorfeld zu Wahlen unterbinden.Begründung:
Diverse Meinungsmacherinstitute geben eine Prognose ab, wie Wahlen ausgehen werden. Es ist überaus zweifelhaft, ob die Datenbasis für eine derartige Prognose ausreichend ist.Trotz der unzureichenden Datenbasis wird das Wahlverhalten der Menschen durch diese „Prognosen“ beeinflusst. Das Ergebnis der Wahl wird im Endeffekt durch pseuodrepräsentative Umfragen manipuliert, da aus der Meinung von zum Beispiel 2000 Personen, die Meinung von vielen Millionen abgeleitet wird. Dabei kann eine derartig geringe Anzahl niemals die Vielfalt der Gesellschaft wiederspiegeln. Mit der Bezeichnung repräsentativ wird zudem suggeriert, dass hier eine wirkliche Mehrheitsmeinung vertreten wird.
In der Veröffentlichung von Prognosen zum Beispiel in Zeitungen sind nicht die Fragen verzeichnet, so dass unklar ist, wie die Ergebnisse zustande kamen. Weder muss veröffentlicht werden, wie viele Personen gefragt wurden, noch wie die Frage genau lautete.
Aus wissenschaftlicher Sicht kann allein schon durch den Aufbau und die Interpretation der Umfrage das Ergebnis maßgeblich beeinflusst werden. Die Umfrageergebnisse werden somit häufig zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung und dadurch zu einer demokratiegefährdenden Meinungsmache.
Die Umfragen geben nicht die Stimmung wieder, sondern erzeugen diese erst. Einer Partei, die in den Prognosen unter der jeweiligen Hürde bleibt wird dadurch stark benachteiligt, da ihr durch die Prognose noch weniger Stimmen gegeben werden. Das dadurch eintretende taktische Wählen könnte sogar Wahlverfälschung im Sinne von § 107a bzw. § 108a des STGB sein.
Zum stellt sich die Frage, wenn Prognosen des Wahlausgangs verboten sind, wieso dann vorher Umfragen erlaubt sind. Machen diese nicht genau das Selbe? Lediglich vorschiebend, dass diese für eine angeblich Sonntag stattfindende Wahl wäre? Ob hier nicht schon der Straftatbestand der Wahlmanipulation erfüllt ist?
Kommentare sind geschlossen.