Unter der Erde gelten keine Grundrechte. Das Recht auf Eigentum wird hier zugunsten der Allgemeinheit eingeschränkt oder besser gesagt der vermeintlichen Allgemeinheit. Vermeintlich deswegen, weil teilweise der wirkliche Nutzen für die Allgemeinheit belegt werden muss.
Beispiele für derartige Einschränkungen wären der Braunkohletagebau oder aber auch Fracking.
Insbesondere beim Fracking wird das Recht auf Eigentum nicht nur eingeschränkt, sondern sogar umgekehrt. Eine Firma pumpt hier giftige Substanzen in den Boden oder setzt beim Fracken Schwermetalle und radioaktive Stoffe frei. Kommt es zu einem Umweltschaden und der Verursacher ist nicht greifbar oder feststellbar, wird der Eigentümer bzw. Besitzer eines Grundstücks finanziell belastet.