Kompass – Zeitung für Piraten

Heute abend 20 Uhr: erstes KOMPASS Mumble in 2014

Seid dabei: Heute Abend um 20:00 Uhr die erste Kompass-Redaktionskonferenz 2014 im NRW Mumble. Damit gehen wir dann in unser viertes Jahr.

Es geht jetzt erst mal um weitere Details für die nächste Ausgabe 2014.1, in der wir uns schwerpunktmäßig, aber nicht nur, europapolitischen Themen widmen werden.

Die Ausgabe 2013.4 wird mit etwas Verspätung (sorry) in den nächsten Tagen an die Besteller verschickt.

Bis dann!

Ein Kommentar

  1. An das
    Bundesverfassungsgericht

    Beschwerde gegen das Bundesgesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männ­li­chen Kindes
    27. Dezember 2013

    (…) Bevor sich die Beschwerdeführer an das Hohe Gericht gewandt haben, haben sie vor der Verabschiedung des zu über­prü­fen­den Gesetzes viele nie­der­schwel­li­gere Möglichkeiten genutzt, um eine grund­ge­setz­kon­forme Lösung zu errei­chen. Sie betei­lig­ten sich an Diskussionen, … schick­ten offene Briefe an alle Bundestagsabgeordnete und erstell­ten am 20. Juli 2012 Petition Pet 4-17-07-451-040847 …

    Einer gel­tend gemach­ten Verletzung von Grundrechten und grund­rechts­glei­chen Rechten wird beson­de­res Gewicht beige­mes­sen, wenn sie den Beschwerdeführer in exis­ten­zi­el­ler Weise betrifft. Dazu muss die Grundrechtsverletzung auf eine gene­relle Vernachlässigung von Grundrechten hin­deu­ten oder sie muss auf einer gro­ben Verkennung des durch ein Grundrecht gewähr­ten Schutzes oder auf einem gera­dezu leicht­fer­ti­gen Umgang mit grund­recht­lich geschütz­ten Positionen beru­hen oder rechts­staat­li­che Grundsätze erheb­lich ver­let­zen.

    Die Beschwerdeführer legen daher gegen die­ses Gesetz Beschwerde ein und bean­tra­gen durch eine einst­wei­lige Anordnung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG diese Vorschrift sofort außer Kraft zu set­zen, um alle medi­zi­nisch nicht erfor­der­li­chen Beschneidungen, ins­be­son­dere Rituale wie Metzitzah B’Peh, pria und Praktiken wie im fol­gen­den Link beschrie­ben, die sicher­lich mit einer Zirkumzision lege artis nicht zu ver­ein­ba­ren sind, trotz­dem aber durch­ge­führt wer­den, zu ver­bie­ten bis das hohe Gericht über die Verfassungsbeschwerde ent­schie­den hat.

    Die Beschwerdeführer bean­tra­gen zudem, die nicht medi­zi­nisch indi­zierte MGM an nicht einwilligungs- und urteils­fä­hi­gen Jungen auf die Liste der Auslandsstraftaten zu set­zen, um sowohl Beschneidungstourismus zu ver­hin­dern als auch die gege­be­nen­falls erfor­der­li­che Strafverfolgung orts­un­ab­hän­gig zu gewähr­leis­ten. …

    http://eifelginster.wordpress.com/2013/12/28/364/

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