Die Verbraucherminister der Bundesländer stellen sich kritisch zu TTIP: europäische Lebensmittelvorschriften sollen in einer eventuellen Freihandelszone weiterhin ihre Gültigkeit behalten. So hieß es letzte Woche auf der Verbraucherministerkonferenz in Rostock.
Die TTIP-Verhandlungen zwischen EU und der USA laufen zur Zeit in Washington in ihrer fünften Runde. Sie laufen bis 23. Mai. Inzwischen regt sich heftiger Widerstand gegen TTIP: die Proteste zahlreicher Aktivisten beschleunigen nicht gerade den Abschluß der Verhandlungen.
Inwiefern diese Wünsche beim Verhandlungsteam ankommen, wird sich zeigen. Mit der ISDS-Schiedsgerichtsbarkeit steht jedenfalls ein Verfahren im Raum, das auch nach Abschluß der Verhandlungen, Fall für Fall, europäische Vorschriften aufweichen kann. Großkonzerne und ihre Anwälte sind da sehr kreativ.
So greift bei europäischen Verbraucherschutzregelungen das Vorsorgeprinzip: im Zweifel weder Genfleisch noch Chlorhühnchen. In den USA wird ein „wissenschaftlicher Beweis“ gefordert, dass ein Produkt nicht unbedenklich sein soll. Es ist da erst einmal alles erlaubt. (Link)