Meinungsfreiheit ist ein hohes gut. Das hat jetzt auch das OLG Hamm festgestellt und mit einem Urteil die Anonymität im Internet als relevant für die Meinungsfreiheit festgestellt (Oberlandesgericht Hamm, Az. I-3 U 196/10).
Ich zitiere hier mal Auszugsweise aus dem Urteil.
…Die für das Internet typische anonyme Nutzung entspricht zudem auch der grundrechtlichen Interessenlage, da eine Beschränkung der Meinungsfreiheit auf Äußerungen, die einem bestimmten Individuum zugerechnet werden, mit Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG nicht vereinbar ist. Die Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen, würde allgemein die Gefahr begründen, dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern. Dieser Gefahr der Selbstzensur soll durch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung entgegen gewirkt werden…
Dieses grundsätzliche Urteil stärkt die Bürgerrechte und steht den Forderungen von Politikern entgegen. Im Umkehrschluss könnte man aus diesen Forderungen vielleicht sogar ableiten, dass diese Politiker die Meinungsfreiheit abschaffen wollen.
Um diese Meinungsfreiheit aber auch ausüben zu können muss man Zugang zum Internet haben. Somit ist auch die Forderung von Herrn Kauder auch als Angriff auf die Meinungsfreiheit zu sehen.