Ergänzung zu Jederbeteiligung 4.1 Beschwerdestellen
Ergänzung zu Jederbeteiligung 4.1 Beschwerdestellen Verstößt eine Nation, ein Bundesland oder eine Kommune gegen die Richtlinien der EU, welche von der Europäischen Kommission aufgestellt wurden, so ist es möglich die EU-Kommission auf diesen Umstand hinzuweisen.
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