Freie Fahrt für die Beschneidung
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 8. Februar eine Verfassungsbeschwerde gegen das neue „Beschneidungsgesetz“ (Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes vom 20. Dezember 2012) wegen Unzulässigkeit abgewiesen. Der Beschwerdeführer hatte
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