Jederbeteiligung: Kp. 4.6 Spontandemonstration
Spontandemonstration Neben den regulär angemeldeten Demonstrationen, gibt es auch die sogenannten Spontandemonstrationen. Diese sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes von der Anmeldepflicht ausgenommen. Kennzeichen für eine Spontandemonstration, ist das ungeplante Zusammenfinden von Menschen um eine
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