Unlustig: Loriot-Erben gegen Wikipedia
Ist ein Künstler tot, sind die Erben am Drücker. Sie haben dann grundsätzlich das Urheberrecht am Werk des Verstorbenen und zwar ewige 70 Jahre lang. Nur zu oft engagieren die desinteressierten Erben eine spezialisierte Urheberrechtskanzlei
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