6 zu 3: 5-Prozent-Hürde für Europawahl ist verfassungswidrig
Sechs Richter urteilten: Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Jetzt haben auch kleinere deutsche Parteien eine Chance auf Teilhabe. http://www.morgenpost.de/politik/inland/article1821105/5-Prozent-Huerde-bei-Europawahl-verfassungswidrig.html
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