Sechs Richter urteilten: Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Jetzt haben auch kleinere deutsche Parteien eine Chance auf Teilhabe.
Sechs Richter urteilten: Die in Deutschland geltende Fünf-Prozent-Sperrklausel bei Europawahlen ist verfassungswidrig. Jetzt haben auch kleinere deutsche Parteien eine Chance auf Teilhabe.