Kompass – Zeitung für Piraten

Jederbeteiligung Kp. 8.4 Ehrenämter

Im klassischen Sinne ist ein Ehrenamt, ein freiwilliges unbezahltes Amt zum Wohle der Öffentlichkeit, ggf. mit Aufwandsentschädigung.

Mittlerweile wird Ehrenamt auch als Begriff für Engagement verwendet. Natürlich ist dieses Engagement Beteiligung fürs Allgemeinwohl. Die Bevölkerung hat hier mannigfaltige Möglichkeiten der Beteiligung. Jeder kann auch selber aktiv werden und eine eigene Aktion auf die Beine stellen.

Exemplarisch werden nachfolgend zwei Beispiele für Ehrenämter vorgestellt und auch eine Form der Wertschätzung.

Schöffe:
Der Schöffe bzw. ehrenamtlicher Richter ist ein klassisches Ehrenamt. Hier gibt es staatliche Vorgaben und Bürger können sich, um dieses Amt bewerben.

Schirmherrschaft:
Auch die Schirmherrschaft ist ein Ehrenamt, bei dem eine bekanntere Persönlichkeit eine gemeinnützige Aktion oder einen gemeinnützigen Verein fördert. Als Schirmherr ist die Person, sozusagen das Aushängeschild.

Die Tätigkeiten können, dabei Werbung, Sponsorensuche und Finanzleistungen umfassen.

Es handelt sich um eine symbiotische Beziehung, weil der Ruhm des Schirmherrn auf die gemeinnützige Sache abstrahlt und umgekehrt.

Ehrenamtskarte:
Als kleiner Anreiz gibt es für ehrenamtlich tätige Personen eine sogenannte Ehrenamtskarte mit der es Anerkennung und Würdigung verschiedener Art gibt. Ein Beispiel dafür wären Rabatte in lokalen Geschäften.