Kompass – Zeitung für Piraten

Verfassungsklage gegen die Bestandsdatenauskunft

Der Kieler Piraten-Abgeordnete Patrick Breyer und die Themenbeauftragte für Datenschutz der Piratenpartei Deutschland Katharina Nocun werden als Hauptbeschwerdeführer eine Verfassungsbeschwerde gegen das Bestandsdatengesetz einreichen. Mit der am 7. Mai 2013 gestarteten Sammel-Verfassungsbeschwerde.

Die Kläger sehen das Gesetz zur Datenabfrage als verfassungswidrigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Vor Gericht vertreten wird sie der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits erfolgreich die Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten hat.

Die ganz große Koalition aus Union, FDP und SPD hatte das in mehreren Punkten verfassungswidrige Gesetz im Bundestag auf den Weg gebracht. Für Patrick Breyer ist es bereits das zweite
Mal im Kampf gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft was ihn zum Bundesverfassungsgericht bringt. Das Vorgängergesetz der damaligen rot-grünen Koalition hatte das Bundesverfassungsgericht bereits in mehreren Punkten als verfassungswidrig eingestuft.

Der Gesetzgebungsprozess war begleitet von Demonstrationen und Protesten von Grund- bzw. Bürgerrechtlern und Datenschützern. In mehr als 30 Städten fanden im April Protestaktionen gegen das Gesetz statt. Im Innenausschuss stimmten die Vertreter aller Länder bis auf Niedersachsen für das Gesetz.
Im Bundesrat stimmten schließlich alle von Union, SPD und FDP regierten Länder für das Gesetz.

Mehr als lächerlich mutet es da an, dass sich die FDP selbst für eine Freiheitspartei hält.

Insgesamt hat das Bundesverfassungsgericht bereits in 457 Fällen Gesetze, Verordnungen und Einzelvorschriften als Verfassungswidrig beanstandet. Bald wird es wohl mindestens eines mehr sein.

Bestandsdatenauskunft