Kompass – Zeitung für Piraten

Einführung des auf Bundesebene bereits beschlossenen Basisentscheids auch auf Landesebene

Basisentscheid auf Landesebene
Modul 1Der Paragraph 16 der Bundessatzung (Basisentscheid und Basisbefragung) wird in die Landessatzung an geeigneter Stelle sinngemäß (d.h. Bund durch Land entsprechend zu ersetzen) eingefügt und eine kleine Unklarheit beseitigt:“(1) Die Mitglieder fassen in einem Basisentscheid einen Beschluss, der einem Beschluss des Parteitags gleichsteht. Ein Beschluss zu Sachverhalten, die dem Parteitag vorbehalten sind oder eindeutig dem Parteiprogramm widersprechen, gilt als Basisbefragung mit lediglich empfehlenden Charakter. Urabstimmungen zur Auflösung und Verschmelzung werden in Form eines Basisentscheids durchgeführt, zu dem alle stimmberechtigten Mitglieder in Textform eingeladen werden. Die nachfolgenden Bestimmungen für Anträge bzw. Abstimmungen gelten sinngemäß auch für Personen bzw. Wahlen.(2) Teilnahmeberechtigt sind alle persönlich identifizierten, am Tag der Teilnahme stimmberechtigten Mitglieder gemäß Abschnitt A § 4 (4) der Bundessatzung, die mit ihren Mitgliedsbeiträgen nicht im Rückstand sind. Um für Quoren und Abstimmungen berücksichtigt zu werden, müssen sich die teilnahmeberechtigten Mitglieder zur Teilnahme anmelden.

(3) Über einen Antrag wird nur abgestimmt, wenn er innerhalb eines Zeitraums ein Quorum von Teilnehmern als Unterstützer erreicht oder vom Parteitag eingebracht wird. Der Vorstand darf organisatorische Anträge einbringen. Konkurrierende Anträge zu einem Sachverhalt können rechtzeitig vor der Abstimmung eingebracht und für eine Abstimmung gebündelt werden. Eine erneute Abstimmung über den gleichen oder einen sehr ähnlichen Antrag ist erst nach Ablauf einer Frist zulässig, es sei denn die Umstände haben sich seither maßgeblich geändert. Über bereits erfüllte, unerfüllbare oder zurückgezogene Anträge wird nicht abgestimmt. Der Parteitag soll die bisher nicht abgestimmten Anträge behandeln.

(4) Vor einer Abstimmung werden die Anträge angemessen vorgestellt und zu deren Inhalt eine für alle Teilnehmer zugängliche Debatte gefördert. Die Teilnahme an der Debatte und Abstimmung muss für die Mitglieder zumutbar und barrierefrei sein. Anträge werden nach gleichen Maßstäben behandelt. Mitglieder bzw. Teilnehmer werden rechtzeitig über mögliche Abstimmungstermine bzw. die Abstimmungen in Textform informiert.

(5) Die Teilnehmer haben gleiches Stimmrecht, das sie selbstständig und frei innerhalb des Abstimmungszeitraums ausüben. Abstimmungen außerhalb des Parteitags erfolgen entweder pseudonymisiert oder geheim. Bei pseudonymisierter Abstimmung kann jeder Teilnehmer die unverfälschte Erfassung seiner eigenen Stimme im Ergebnis überprüfen und nachweisen. Bei personellen Sachverhalten oder auf Antrag einer Minderheit muss die Abstimmung geheim erfolgen. In einer geheimen Abstimmung sind die einzelnen Schritte für jeden Teilnehmer ohne besondere Sachkenntnisse nachvollziehbar und die Stimmabgabe erfolgt nicht elektronisch. Die Manipulation einer Abstimmung oder die Veröffentlichung von Teilergebnissen vor Abstimmungsende sind ein schwerer Verstoß gegen die Ordnung der Partei.

(6) Das Nähere regelt die Entscheidsordnung, welche durch den Parteitag beschlossen wird und auch per Basisentscheid geändert werden kann.“

Modul 2 (nur abzustimmen, wenn Modul 1 angenommen wurde)

Nach Absatz 5 Satz 3 wird folgender Text eingefügt:

„Statt einer pseudonymisierten Abstimmung kann auch eine anonyme, mit Hilfe von kryptographischen Verfahren nachvollziehbare, elektronische Abstimmung durchgeführt werden. Das Verfahren darf nur eingeführt werden, wenn es mindestens genauso manipulationssicher und kryptografisch nachvollziehbar ist wie das pseudonymisierte.“
Modul 3 (nur abzustimmen, wenn Modul 1 angenommen wurde)

Paragraph 8 Absatz 2 der Satzung wird durch folgenden Text ersetzt:

„Des weiteren können die Parteiprogramme mit einer 2/3-Mehrheit der abgegeben gültigen Stimmen eines Basisentscheids geändert werden.“

Antragsbegründung:
_Modul 1_Die Partei braucht dringend ein Verfahren, mit dem Entscheidungen auch zwischen Parteitagen getroffen werden können. Der Basisentscheid wurde auf Bundesebene bereits beschlossen. Erhoffter Vorteil des Basisentscheides ist eine große Beteiligung durch einfache Teilnahme und frühzeitig bekannte Abstimmungstermine.Durch die Nutzung der gleichen Satzungsregelungen wie beim Bundesverband ergeben sich viele Synergien (Verifizierung, Termine, gleiche Software und Plattform, rechtliche Prüfung, Administration). Der Landesverband kann sich eine auf Landesebene angepasste Entscheidsordnung für die Details geben.
_Modul 2:_Gegenüber der Regelung auf Bundesebene, die online nur pseudonymisierte Abstimmungen vorsieht, soll hier die Möglichkeit geschaffen werden, einen Schritt weiter zu gehen, so dass auch die Administratoren der Server die Stimmen den Abstimmenden nicht zuordnen können.Dabei dürfen nur solche Verfahren eingesetzt werden, deren Nachvollziehbarkeit kryptografisch gesichert ist und die mindestens genau so manipulationssicher sind wie das vorgesehene pseudonymisierte Verfahren ist.
_Modul 3:_

Der bisherige § 8 Absatz 2 der Landessatzung führt dazu, dass Programmänderungen außerhalb von Parteitagen nur beschlossen werden können, wenn 2/3 aller Mitglieder schriftlich zustimmen (d.h. ca 4000 Ja-Stimmen). Das macht Programmentscheidungen außerhalb von Parteitagen praktisch unmöglich.

Dieses Modul sieht vor, dass der Basisentscheid auch zur Änderung der Parteiprogramme, jedoch nicht der Satzung eingesetzt werden kann. Ob dies grundsätzlich mit dem Parteiengesetz vereinbar ist, ist umstritten (siehe http://wiki.piratenpartei.de/Antrag:Bundesparteitag_2014.1/Antragsportal/SÄA004).

Der Antrag wurde angenommen.

Neben dem Basisentscheid haben die Piraten NRW auf ihrem Landesparteitag 2014.1 auch die Weichen für eine "Ständige Mitgliederversammlung" gestellt. Foto: CC ZERO StM
Neben dem Basisentscheid haben die Piraten NRW auf ihrem Landesparteitag 2014.1 auch die Weichen für eine „Ständige Mitgliederversammlung“ gestellt. Foto: CC ZERO StM