Die PIRATEN Thüringen fordern die längst überfällige Überarbeitung und Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes (PAG).
Das PAG enthält zahlreiche Regelungen zur Zulässigkeit und Durchführung von Datenerhebungen aller Art, insbesondere auch personenbezogener Daten (automatisierte Kennzeichenerfassung, visuelle Beobachtungen, Überwachung der Telekommunikation, Überwachung durch “Wanzen”, versteckte Kameras, verdeckte Ermittler und V-Leute).
Bereits seit 2009 ist gegen das PAG eine Verfassungsbeschwerde beim Thüringer Verfassungsgerichtshof anhängig.
Die PIRATEN Thüringen halten eine Überarbeitung des PAG für dringend erforderlich, weil einzelne Regelungen des PAG von Juristen als verfassungswidrig eingeschätzt werden, die Bespitzelung von Personen und Berufen ermöglicht wird, deren Tätigkeit mit einer besonderen Vertraulichkeit und Verschwiegenheit gegenüber den Belangen von Privatpersonen einhergeht, insbesondere von Rechtsanwälten, Notaren, Ärzten, Psychotherapeuten, Beratern, Hebammen usw., die im Gesetz ansatzweise vorgesehene Prüfung auf Verhältnismäßigkeit solcher Maßnahmen weder näher definiert, noch genau dokumentiert wird und keinen wirklichen Schutz der Bürger vor gravierenden Eingriffen in die Privatsphäre bietet, der vom Bundesverfassungsgericht “absolut geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung” durch einzelne Passagen aufgeweicht und verfassungswidrig eingeschränkt wird, die vorgesehenen Dokumentations- und Informationspflichten im Hinblick auf die getroffenen Entscheidungen und durchgeführten Maßnahmen – wenn überhaupt vorhanden – völlig unzureichend sind, insbesondere die automatisierte Kennzeichenerhebung und der damit verbundene Datenabgleich bei Bürgern, die von vornherein als unbescholten gelten müssen, abzulehnen sind, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rasterfahndung, die die Unzulässigkeit einer solchen Datenerhebung zur allgemeinen Gefahrenabwehr betont, nicht beachtet wird, die vorgesehene “Datenerhebung mit besonderen Mitteln” einen schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und in den Kernbereich privater Lebensgestaltung darstellt und in der im PAG enthaltenen Form abzulehnen ist, die Benachrichtigungspflichten für Betroffene aufgeweicht werden.
Durch das PAG in der jetzigen Form werden Bürger zu mehr oder weniger willkürlichen Objekten staatlichen Handelns degradiert, gegen das sie kaum Möglichkeiten haben sich zu wehren. Die auf eine angeblich globale terroristische Bedrohung abzielenden erweiterten Regelungen entbehren jeder realen Grundlage, sind nicht geeignet, mehr Sicherheit gegenüber kriminellen Handlungen herzustellen und schränken Freiheits- und Bürgerrechte unnötig ein. Demgegenüber werden Dokumentationspflichten, Information der Öffentlichkeit und parlamentarische Kontrolle so gering wie möglich gehalten.
Die bisherigen Ermittlungsinstrumente von Polizeibehörden reichen völlig aus, um Straftaten aufzuklären und akute Gefahrenlagen zu erkennen und abzuwehren. Die PIRATEN Thüringen lehnen daher das PAG in der gegenwärtigen Form ab und fordern die Landesregierung auf, die anhängende Verfassungsbeschwerde zu behandeln und das Gesetz so schnell wie möglich zu überarbeiten.
Piraten Thüringen CC BY NC ND
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