Kompass – Zeitung für Piraten

Globalzuschüsse: Parteienfinanzierung wird gecheckt

Der Selbstbedienungsladen „Staatliche Parteienfinanzierung“ wird zur Zeit vom Bundesverfassungsgericht durchleuchtet. Es handelt sich hier nicht um die Zuschüsse, die jede Partei pro Wählerstimme erhält, sondern um den Extrablock der „Globalzuschüsse“ aus dem Bundeshaushalt.

Bis zum Sommer 2015 will das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Kleinpartei „ÖDP“ prüfen, ob Steuermittel für Bundestagsfraktionen, die rund 4400 Abgeordnetenmitarbeiter im Bundestag und Wahlkreis und auch die wuchernden Parteistiftungen verfassungswidrig sind.

Letztere bekamen besonders heftig Mehreinnahmen aus dem Staatsetat zugeschoben. Es handelt sich um Steigerungsraten um 50 Prozent seit 2005, die auch noch völlig unabhängig von der Anzahl der Wählerstimmen sind. Selbst die FDP, 2013 aus dem Bundestag geflogen, bekommt noch weitere zwei Jahre Steuermillionen für ihre Friedrich-Naumann-Stiftung.

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Eine ähnliche Klage, hier allerdings zur gerechteren Verteilung von Wählerstimmencents an alle Parteien, reichte die Piratenpartei im Februar 2012 ein. Diese Klage wird wegen Verfristung nicht mehr vom Verfassungsgericht weiterbearbeitet. Das Thema bleibt nach wie vor in der Diskussion:

Bernd-Schloemer Foto: CC-BY  SA Tobias M. Eckrich & bartjez.com
Bernd-Schlömer Foto: CC-BY SA Tobias M. Eckrich & bartjez.com

„Man könnte meinen, dass eine Partei mit hohem Wahlerfolg auch ein Anrecht auf einen hohen Zuschuss hat.

Doch auch wenn ihr nach Zahl der Wählerstimmen und Spendenhöhe mehr zustehen würde, wird der Zuschuss seit eh und je auf die Höhe der Eigeneinnahmen der Partei gekürzt.

Nach den Neuregelungen wird einer kleinen Partei nun sogar noch Geld über die Höhe der Eigenfinanzierung hinaus gestrichen“, so Bernd Schlömer, damals stellvertretender Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland.

Im Zentrum der Kritik stand 2012 bei den PIRATEN die Änderung von § 19a Absatz 5 Parteiengesetz, durch den der finanzielle Anspruch einer Partei an der Parteienfinanzierung gedeckelt wird. So gibt es eine absolute Obergrenze für den Finanzierungstopf. Theoretisch höhere Ansprüche der Parteien werden entsprechend dieser Obergrenze prozentual gekürzt.

Darüber hinaus wird eine sogenannte relative Obergrenze festgelegt: Staatliche Zuschüsse dürfen nicht höher als die eigenen Einnahmen einer Partei ausfallen. Kleine, meist unterfinanzierte Parteien wie beispielsweise die PIRATEN bekommen so weniger Geld, als ihnen gemessen an den erreichten Wählerstimmen zustünde.

Die Entwicklung der Piraten wurde oft mit der Entwicklung der Grünen verglichen. In einem wichtigen Punkt waren die Grünen jedoch im Vorteil.

Festbetrag ade

Damals gab es aus der Parteienfinanzierung einen festen Betrag pro Wählerstimme, der dann auch ausgezahlt wurde. Ein gutes Wahlergebnis war somit auch finanziell hilfreich, weil danach Geld für professionelle Strukturen vorhanden war. Eine Neuregelung Ende der 90er Jahre sieht vor, dass Parteien mindestens die Hälfte ihrer Einnahmen selbst erwirtschaften müssen.

Seitdem haben kleine Parteien Probleme, ihre Ansprüche voll geltend zu machen. Die großen Parteien besitzen zum Teil Unternehmen, deren Umsatz sie als Einnahme geltend machen können. Auch, was Abgeordnete an ihre Partei zahlen, wird einberechnet, dies kann bis zu 60 Prozent der Bemessungsgrundlage ausmachen. Kleinparteien haben keine Abgeordnete.

Erreicht eine Partei mindestens 1,0% bei einer Landtagswahl oder mindestens 0,5% bei einer Bundestags- oder Europawahl, so erwirbt sie Ansprüche aus der Parteienfinanzierung.

Diese Ansprüche setzen sich aus einen Wählerstimmenkonto und einem Teil der Summe, die der Partei gespendet wurde. Der Gesamtbetrag, der an alle Parteien verteilt wird, ist auf etwa 150 Millionen Euro limitiert. Übersteigen zusammengerechnet alle Ansprüche diese Summe, so werden Ansprüche jeder Partei passend heruntergekürzt. Mit eher unguten Effekten für einnahmeschwache Kleinparteien.

Rufen die Piraten oder andere Kleinparteien ihren Anteil nicht komplett ab, ist das gut für die anderen Parteien.

(mit Material aus einem Beitrag vom 15.9.2014)

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