Bürgerbefragungen, die nur von Regierung oder Parlamentsmehrheit initiiert werden können, sind verfassungswidrig. Auch Opposition und/oder Minderheiten müssen eine Befragung anstoßen können. Das entschied soeben der bayrische Verfassungsgerichtshof. Welt.de nennt das eine schwere Schlappe für Ministerpräsident Horst Seehofer:
Die von der CSU durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Bayerische Verfassung. Für Seehofers Partei galt die Befragung als neues Instrument der Bürgerbeteiligung.
Geklagt hatten Grüne und die SPD.
Link: WELT