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Volksbefragungen in Bayern: Schwere Schlappe für Seehofer vor Verfassungsgerichtshof – WELT

Bürgerbefragungen, die nur von Regierung oder Parlamentsmehrheit initiiert werden können, sind verfassungswidrig. Auch Opposition und/oder Minderheiten müssen eine Befragung anstoßen können. Das entschied soeben der bayrische Verfassungsgerichtshof. Welt.de nennt das eine schwere Schlappe für Ministerpräsident Horst Seehofer:

Die von der CSU durchgesetzten unverbindlichen Volksbefragungen verstoßen gegen die Bayerische Verfassung. Für Seehofers Partei galt die Befragung als neues Instrument der Bürgerbeteiligung.

Geklagt hatten Grüne und die SPD.

Link: WELT