In der „Süddeutschen“ schreibt Heribert Prantl ausführlich über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage.
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Wer die Informationsfreiheit verteidigen will, darf das Leistungsschutzrecht ablehnen. Das Urheberrecht muss er verteidigen, weil es den kenntnisreichen und geistreichen Umgang mit Information schützt.