Kompass – Zeitung für Piraten

Maßnahmen gegen den Telefonwerbeterror

Wie ich feststellen musste scheinen manche Firmen einfach kein Nein zu verstehen. In meinem Fall ist es Vodafone wie hier beschrieben.

Als Partei die Verbrauchschutz groß schreibt und sich dafür einsetzt finde ich wichtig, dass man als Bürger weiß, welche Werkzeuge zur Verfügung stehen um Telefonwerbeterror abzuwehren.

Hier mal eine Auflistung welche Eskalationsstufen möglich sind um sich gegen die Belästigung zu wehren.

1. Sich bei der Bundesnetzagentur beschweren.

2. Sich im Fall Vodafone an den Vodafone Datenschutz wenden. (was aber nichts am Zustand ändern dürfte, sondern nur das persönliche Problem löst.)

3. Alle Anrufe mit Uhrzeit und Datum notieren, natürlich den Anrufen widersprechen und wenn weiterhin Belästigt wird, das der Verbraucherzentrale melden.
(Man muss leider einige persönliche Daten angeben dafür besteht die Chance das Telefonwerbung noch stärker eingeschränkt werden kann)

4. Strafanzeige wegen Nachstellung:
§ 238 Nachstellung

(1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich
1. seine räumliche Nähe aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen,
4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder
5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt

und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(Macht insbesondere Sinn, wenn die Anrufe auch Nachts erfolgen.)

5. Abmahnung auf Unterlassung nach § 823 und § 1004 BGB. Dann haben die Anwälte von Vodafone erst einmal ihren Spaß. Vorschläge für Anschreiben und Unterlassungserklärung.
In dem Fall ist eine Abmahnung Okay, weil sich eben nicht um die massenhafte Abmahnung zum Geldverdienen handelt, sondern um die Abwehr von Telefonterror.

6. Unterlassungsklage unter gleichzeitiger Auflösung des Vertrages.

Man sieht, dass man keineswegs hilflos dem Telefonwerbeterror von Unternehmen gegenüber steht.

[Das zuvor genannte stellt natürlich keine Rechtsberatung dar, bin schließlich kein Anwalt, sondern sind nur Vorschläge und Möglichkeiten der Abwehr ohne Erfolgsgarantie.]

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