Kompass – Zeitung für Piraten

Ab 2012: “Hier Rundfunk. Warum ziehen Sie um?”

ARD und ZDF werden bald sehr neugierig: Wer die Wohnung wechselt, muss demnächst seiner zuständigen Rundfunkbehörde den Grund dafür mitteilen. Gemäß dem neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag, der gerade von den Ländern verhandelt wird.

Ja, sie wollen echt wissen, warum du umziehst.

Trennung, Studium, neuer Job: all diese Lebenslagen wandern feinsäuberlich in die GEZ-2.0-Datenbank, wunderschön indexiert mit der strafbewehrten Pflichtangabe “Beitragsnummer”.

Vielleicht zerstören peinliche Rückfragen dein neues Leben, wenn die Kontrollbeamten etwas nicht nachvollziehen. Kennt man ja von der GEZ, die haken sogar bei Toten und Haustieren aggressiv nach.

Das wollen die Kontrollettis wissen und speichern (Hervorhebungen von mir)

(4) Bei der Anmeldung (und Abmeldung -StM) hat der Beitragsschuldner der zuständigen Landesrundfunkanstalt folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen nachzuweisen:
1. Vor- und Familienname sowie früherer Name, unter dem eine Anmeldung bestand,
2. Geburtsdatum,
3. Vor- und Familienname oder Firma und Anschrift des Beitragsschuldners und seines gesetzlichen Vertreters,
4. gegenwärtige Anschrift jeder Wohnung und jeder Betriebsstätte,
5. letzte der Landesrundfunkanstalt gemeldete Anschrift des Beitragsschuldners,
6. vollständige Bezeichnung des Inhabers einer Betriebsstätte,
7. Anzahl der Beschäftigten der Betriebsstätte,
8. Beitragsnummer,
9. Datum des Beginns des Innehabens der Wohnung und der Betriebsstätte,
10. Datum der Zulassung und Kennzeichen des Kraftfahrzeugs nach § 5 Abs. 2
Satz 2,
11. Zugehörigkeit zu den Branchen nach § 5 Abs. 2 und 4 und
12. Anzahl der Hotel- und Gästezimmer und der Ferienwohnungen nach § 5 Abs. 2.

(5) Bei der Abmeldung sind zusätzlich folgende Daten mitzuteilen und auf Verlangen
nachzuweisen:
1. Datum des Endes des Innehabens der Wohnung oder der Betriebsstätte,
2. Datum der Abmeldung des beitragspflichtigen Kraftfahrzeugs und
3. der die Abmeldung begründende Lebenssachverhalt und die Beitragsnummer des für die neue Wohnung in Anspruch genommenen Beitragsschuldners.

Die Haushaltskartei
ist wieder da

Dass Vermieter auf z.B. WDR- oder NDR-Anforderung künftig ihre Mieter wie der gute alte Blockleiter aus der Nazizeit beauskundschaften, ist ja schon bekannt und ging in den letzten Tagen durch die Medien.

Wenn die erhobenen Daten nicht reichen sollten, gibts Nachschlag: Die Rundfunkanstalten dürfen sich die Einzelheiten der neuen Auskunftspflicht selbst festlegen, also ihre Satzung selbst schreiben (unter Genehmigungsvorbehalt). Auch dazu ermächtigt der vorliegende Entwurf.

All dies kommt über uns, wenn der Rundfunkgebührenstaatsvertrag so von den Ländern beschlossen wird.

Fragt mal euren Landtagsabgeordneten dazu, warum er/sie 20 Jahre nach der Stasi-Auflösung die neue Rundfunk-Stasi mittragen will.

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