Heute wird das Bundeskabinett die „Anti-Terrorgesetze“ um weitere vier Jahre verlängern, nach kleinen Zugeständnissen an die FDP.
Neu ist unter anderem ein stärker aufgeweichtes Bankgeheimnis. Weitere Einzelheiten in unserer Meldung vom 29.6.
Die Terrorgesetze waren als Reaktion auf die Anschläge vom September 2001 in den USA beschlossen worden.
Auch damit zeigt sich: einmal in Gesetz gefasste Freiheitseinschränkungen haben eine Ewigkeitsgarantie. Die Notstandsregelungen aus dem kalten Krieg stehen heute immer noch im Grundgesetz.
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