Kompass – Zeitung für Piraten

EU-Musikrechte: Geistige Enteignung bis ins nächste Jahrhundert jetzt beschlossene Sache

Der Ministerrat enteignet EU-Musiknutzer

Gestern gab der Rat der Europäischen Union (Ministerrat) wieder einmal der Rechteverwerter-Lobby nach. Gewisse Rechte an Tonaufnahmen sind nun, wie wir berichteten, 70 Jahre statt bisher 50 Jahre dem freien Zugriff von EU-Bürgern vorenthalten.

Weitere, oft übersehene Verschlechterung mit dramatischen Folgen: es wurde der Startzeitpunkt des Schutzrechtes „harmonisiert“. Gezählt wird nicht mehr ab dem Tag der ersten Veröffentlichung, sondern nun wie im klassischen Urheberrecht ab Autortod:

„The term of protection will expire 70 years after the death of the last person to survive: the author of the lyrics or the composer of the music.“

Endlich frei in 2121

Diese neue Rechenregel führt zu absurd langem Schutz: ein heute (2011) von einem 30-jährigen (Todesjahr 2055) komponierter und getexteter Song wird erst im nächsten Jahrhundert (+ 70 Jahre: Jahr 2121) frei verfügbar.

Auch die Hits der Beatles sind bei uns in Deutschland nicht mehr in wenigen Jahren frei, was den Leistungsschutz angeht. Die Songs von John Lennon (1980 ermordet) werden erst ab 2050 befreit.

Dies alles gilt, sobald die EU-Regelung ins deutsche Recht übernommen (ratifiziert) wird, dann auch innerhalb unserer nationalen Grenzen.

Geistige Enteigner gewinnen

Gleichzeitig schwätzen die Rechteinhaber von verbrecherischen Raubkopierern, Netzzensur, Überwachung und 3-Strikes. Dabei sind sie und ihre in der EU platzierten Lobbyisten die schlimmsten geistigen Enteigner.

Kein Wunder, dass bei so einseitigem Lobbyrecht immer mehr Menschen die maßlos gewordenen Urheberrechte ignorieren und terabyte-große Sammlungen offline und überwachungsfrei tauschen.

http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/intm/124570.pdf

3 Kommentare

  1. 2121 wäre das nächste Jahrhundert, bis zum nächsten Jahrtausend dauert es dann doch noch ein paar Jahre länger.

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