Deutsches Urheberrecht: gibts vollautomatisch für Werke, die eine echte Person mit einer gewissen Mühe erschafft. Das Urheberrecht als solches ist nicht grundsätzlich nicht übertragbar. Man kann also nicht sein Urheberrecht verkaufen! Was übertragen werden kann, sind fein ausdifferenzierte Verwertungsrechte: wie beispielsweise das Recht, ein Bild auf der Webseite www.siegfriedkauder.de unbegenzt lang zu nutzen.
Das angelsächsische Copyright: ist völlig anders gestrickt. Nicht der Schöpfer steht im Mittelpunkt, sondern die Erlaubnis zur Vervielfältigung – das berühmte Copyright als Kopierrecht, das man kaufen kann. Ein wichtiger Unterschied!
So landen Copyrights dann bei den großen Rechteverwertern: Verlage, Musiklabels, Hollywood-Studios verfügen 100%ig über alle Rechte am Werk, der Künstler wurde ausgekauft und hat kaum noch Mitsprache. Und diese Rechteverwerter arbeiten an einer weiteren Schwächung des deutschen Urheberrechtes. Sie haben einen Liebling: Siegfried Kauder.