Menschen mit wenig Geld haben bessere Chancen auf GEZ-freies TV und Radio. Liegt das verfügbare Einkommen nach der Rundfunksteuer unter dem Hartzsatz, sollte ein Anspruch auf Befreiung oder Reduzierung gegeben sein. (1 BvR 3269/08)
Mit Hartz – ohne GEZ
3 Kommentare
Kommentare sind geschlossen.
Ist die Frage, ob das noch gilt, wenn statt GEZ die Haushaltsabgabe verlangt wird. Heute liegt den meisten Hartz-Bescheiden schon ein Antrag auf GEZ-Befreiung bei, und wenn die GEZ nicht mal wieder alle Unterlagen verliert (die können das genauso wie die ARGEn und ähnliche Ämter), dann geht das auch anstandslos durch. Ich könnte mir vorstellen, daß sich die GEZ nach Umstellung auf die Haushaltsabgabe auf den Standpunkt stellt, daß das ja jetzt alles ganz anders sei und überhaupt.
Dem Aktenzeichen nach ist diese Sache aus dem Jahr 2008 (entschieden dann vermutlich 2009 oder spätestens 2010). Eine Quelle für die Meldung wäre dann auch noch nett gewesen.
Ich glaube die ganze Diskussion erübrigt sich über dieses Thema welches zur Zeit von den Medien angefacht wird. Reine Ablenkung!
Die GEZ bzw. die ÖR haben sich da natürlich ihre Gedanken gemacht und angesichts der vielen zukünftigen Arbeitslosen, Niedriglohn- und ALGII-Bezieher vorgesorgt.
Die meisten waren ja bisher Gebührenbefreit bzw. konnten sich davon befreien lassen.
Wenn das nun „je Wohnung“ gezahlt werden muss wird man die Wohnungsinhaber zur Verantwortung ziehen die das, bei Vermietung, Zwangsweise in die Nebenkosten nehmen müssen.
Und schon hat man nun alle im Boot drin da die Nebenkosten (wie auch das Kabelfernsehen wenn es in der NK-Aufstellung angegeben ist) vom Amt übernommen werden… keine Zahlungsausfälle mehr für die ÖR mit staatlicher Unterstützung bzw. mit Unterstützung der Steuerzahler!
Die Unterstützung durch den Steuerzahler ist doch jetzt schon gegeben.
Alle Behörden und öffentlichen Einrichtungen müssen auch GEZ zahlen.
Genau ausrechnen, wie oft jemand GEZ zahlt ist schwierig aber je höher das Einkommen desto wahrscheinlicher, dass man über 100 % der normalen Gebühren liegt.