Abgehörte Selbstgespräche dürfen vor Gericht nicht verwendet werden. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof. Dass die Gedanken frei sind, beschränke sich nicht nur auf Denkvorgänge, sondern auch vor sich hingemurmelte Worte.
Abgehörte Selbstgespräche dürfen vor Gericht nicht verwendet werden. Das entschied gestern der Bundesgerichtshof. Dass die Gedanken frei sind, beschränke sich nicht nur auf Denkvorgänge, sondern auch vor sich hingemurmelte Worte.