Kompass – Zeitung für Piraten

Danke liebe ReGIERung (fürs LSR)

Totes Holz macht stolz.  Als klitzekleiner „Presseverlag“ (in Form des Denk Selbst e.V. inklusive quartalsweise erscheinendem Printmedium „Kompass“) werden auch wir vom neuen Presseverlage-Leistungsschutzrecht profitieren!

Irgendwie … vielleicht über die neue Verlage-GEMA … denn alles wird über eine neue Verwertungsgesellschaft abgerechnet, wenn man den wenigen Presseberichten zum Thema Glauben schenken darf.

Die Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht IGEL bloggte heute nacht:

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat sich auf ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger verständigt. Bislang liegt dazu nur das Papier „Stetiges Wachstum, solide Finanzen, starker Zusammenhalt – Ergebnisse des Koalitionsausschusses am 4. März 2012” der Bundesregierung vor. Die angestrebte Ausgestaltung eines Leistungsschutzrechts bleibt damit weiter unklar, bis der Entwurf einer entsprechenden Gesetzesänderung vorliegt.

Im oben verlinkten Bundesregierungspapier heißt es:

2. Urheberschutz – Leistungsschutzrecht für Presseverlage

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass Verlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sein sollen als andere Werkvermittler. Deshalb sollen Hersteller von Presseerzeugnissen ein eigenes Leistungsschutzrecht für die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge oder kleiner Teile hiervon erhalten.
Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen.
Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein. In der gewerblichen Wirtschaft bleiben das Lesen am Bildschirm, das Speichern und der Ausdruck von Presseerzeugnissen kostenfrei.
(Hervorhebungen von mir)

 

In seiner Dreistigkeit und ausbeuterischen Haltung gegenüber der Öffentlichkeit atemberaubend, kommt nun also schon bald das nächste Bürgerbetrug-Gesetz mit Langzeitwirkung von den gleichen Leuten, die dem „staatsklugen“ Wulff seinen Ehrensold-Anspruch verschafft haben. Dieses Mal als vorauseilendes Dankeschön – vor allem an die Springerpresse – zwecks Wahlkampfförderung in 2013. Ein Beispiel indirekter Korruption.

Mal schauen, wie das neue LSR mit unseren Creative Conmmons zusammenspielt, und was die neue Verleger-GEMA dann dazu sagt. Ist bestimmt „verboten“.

Wie das LSR z.B. Forschung und Bibliotheken bedroht, haben wir im Kompass 2011.2 ausführlich beschrieben: Kompass2011.2_Leistungsschutzrecht als PDF.