Die irre Urheber-Unrechtssprechung des Landgericht Hamburg verwandelt Internet-Jedermann-Publikationen in juristische Minenfelder. Aus ganz Deutschland klagen Abmahner und Medien am liebsten am LG HH, wenn ihnen irgendwas gebloggtes oder getwittertes nicht passt. Obwohl diese freie Gerichtsstandwahl eigentlich nicht vorgesehen und windig mit „Internet ist überall“ herbeiargumentiert werden muss. So auch in diesem Fall:
2010 berichtete das ZDF-Magazin „WiSo“ über einen Arzt, der Krebskranke mit umstrittenen Methoden behandelt. Der Arzt wehrte sich per Gericht, auch gegen den Rechtsanwalt Markus Kompa. Der berichtete in seinem Blog mit einem Verweis auf das ZDF-Video.
Das Gericht urteilte: Kompa haftet als Verbreiter des Fernsehbeitrags, nicht nur als Störer. Kompa sieht nicht allein in seinen Rechte als Blogger beschnitten, sondern befürchtet weitreichende Folgen für die gesamte Bloggerszene.
(Bericht beim Deutschlandfunk)
Rechtsanwalt Markus Kompa rief zur Mithilfe auf, um endlich den dringend benötigten Musterprozess zu führen. Nun sind über 40.000 Euro zusammen. Über 1300 Kleinspender brachten die Summe innerhalb weniger Tage auf. Das dürfte locker für die Verfahrenskosten durch alle Instanzen reichen, vielleicht sogar noch fürs Verfassungsgericht.
Blogger-Rechtsschutz
Was übrig bleibt, soll in einen Rechtshilfefonds für Netzpublizierer fließen. Noch besser wäre eine eindeutige Klärung auf gesetzgeberischer Ebene, davor drückt sich die Koalition.