Kompass – Zeitung für Piraten

Leistungsschutz

In der „Süddeutschen“ schreibt Heribert Prantl ausführlich über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage.

Was darf kostenlos nachgedruckt, vervielfältigt, verbreitet, zu gewerblichen Zwecken genutzt und ausgeschlachtet werden?

Wer die Informationsfreiheit verteidigen will, darf das Leistungsschutzrecht ablehnen. Das Urheberrecht muss er verteidigen, weil es den kenntnisreichen und geistreichen Umgang mit Information schützt.

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