Bisher wenig beachtet: die umfassende Definition von „Presse“ im geplanten Leistungsschutzrecht der Koalition. Jeder der will, kann mit geringstem Aufwand „Presse“ sein und so die Lizenz zum Abmahnen erhalten. Aus dem Referentenentwurf:
Presseverleger
(1) Der Hersteller eines Presseerzeugnisses (Presseverleger) hat das ausschließliche Recht, das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen. Ist das Presseerzeugnis in einem Unternehmen
hergestellt worden, so gilt der Inhaber des Unternehmens als Hersteller.
(2) Ein Presseerzeugnis ist die redaktionell-technische Festlegung journalistischer Beiträge im Rahmen einer unter einem Titel auf beliebigen Trägern periodisch veröffentlichten Sammlung, die bei Würdigung der Gesamtumstände als überwiegend verlagstypisch anzusehen ist und die nicht überwiegend der Eigenwerbung dient. Journalistische Beiträge sind insbesondere Artikel und Abbildungen, die der Informationsvermittlung, Meinungsbildung oder Unterhaltung dienen.
Es gibt genug Interessierte, die mehr Rechte zum Verbieten suchen: Fußballverbände zum Beispiel. Der DFB könnte seine Fußballspielpläne mit allerlei „journalistischen Beiträgen“ anreichern und so für jedes kleinste Datendetail (Spielernummer) innerhalb seines Leistungsschutzjahres (Schutzfrist) eine Abmahnung gegen halbkommerzielle Hobbyblogger begründen.
Und wer glaubt das ist zu weit hergeholt: das ist es nicht, denn genau diese kreative Ausnutzung des verkorksten Urheber/Leistungsschutzrechtesystems streben diese Verbände an. Es gibt dann noch mehr „Recht des Stärkeren“ im Medienrecht: Schon alleine die Leistungsschutz-Abmahnung wegzubekommen kostet Zeit und Geld, das viele nicht haben und deshalb aufgeben. Ausserdem wirds Geschäftemachern leichtgemacht, die mit ein paar dutzend Euro ein webbasiertes „Presseerzeugnis“ (oben fett markiert: „Beliebige Träger“) herausbringen und damit massenabmahnen.
Ein neuer Geldbrunnen für den Abmahnwahn: Das Leistungsschutzrecht muß komplett gestoppt werden.
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