Eine Quasi-Monopolisierung der deutschen Sprache wäre die Folge, jedenfalls soweit es die öffentliche Kommunikation zu gewerblichen Zwecken anbelangt. Alltagsformulierungen wie Überschriften oder einzelne Sätze wären dann für ein Jahr – so Paragraf 87g Absatz 2 des Referentenentwurfs – dem allgemeinen Sprachgebrauch entzogen.
Eine rechtspolitische Analyse von Till Kreuzer, Fachanwalt für Urheberrecht