Die Idee der Petition „Arbeitslosengeld II – Sicherung der Mietkaution durch Landesbürgschaft“ klingt für mich ziemlich gut. Durch die Bürgschaft dürfte die Verwaltung entlastet werden und das hin und her verschwindet.
Anderseits könnte natürlich das Problem entstehen, dass die Mieter sich zu nichts verpflichtet fühlen, weil sie ja nicht mehr haften müssen. Wobei das Geld ja immer noch nachträglich abgezogen werden kann.