Bei Gruppenpetitionen finden zum Beispiel Unterschriftenlisten (Kapitel 5.1) Anwendung. Mit diesen Listen werden dann an Infoständen (Kapitel 3.9) Unterschriften gesammelt und innerhalb einer bestimmten Frist bei der zuständigen Stelle eingereicht. Es gelten natürlich die entsprechenden Anforderungen bzgl. der Identifizierbarkeit der Petenten, wie diese schon in Kapitel 5.1 erläutert wurden.
Da sich die Petition an eine größere Gruppe richtet, ist es unerlässlich, dass die Informationen allgemeinverständlich aufbereitet wurden. Fremdworte und komplizierte Ausdrücke sollten unbedingt vermieden werden. Eine Petition sollte einfach und schnell für jeden begreifbar sein.
Ob jeder die Petition begreift, kann getestet werden indem man Bekannten und Verwandten den Text zum Lesen gibt. Diese sollen dann versuchen das Anliegen mit eigenen Worten wiederzugeben. Hier zeigt sich schnell, wie verständlich die Petition war.
Die Überlegungen, welche man beim Schreiben einer Petition anstellt helfen auch dabei hinterher für Unterschriften zu argumentieren. So gesehen wird die Zeit für gründliches Durchdenken gut genutzt.
Die Onlineform von Gruppenpetitionen kann zum Beispiel beim Bundestag eingereicht werden. Es gelten die selben Anforderungen, wie zuvor genannt. Zusätzlich kommen die Anforderungen des Petitionsportals des Bundestages hinzu. Zu diesen wird einiges im nachfolgenden Kapitel erläutert.
Alternativ gibt es noch die Möglichkeit, dass sehr viele Menschen die selbe Petition per Email einreichen.