Kompass – Zeitung für Piraten

Presse-Leistungsschutz killt Menschenrechte

Ein weiterer Sargnagel für das Leistungsschutzrecht scheint die kürzlich getroffene Entscheidung des europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zu sein. So werden Presseveröffentlichungen oft angegriffen, indem der Vertuschungs-Interessent Urheberrechte geltend macht. So war’s auch bei der vorliegenden Entscheidung.

Mode-Fotos dreier Fotografen wurden in einem Blog veröffentlicht. Das waren kommerzielle Interessen, aber der Gerichtshof hatte noch ein paar Sätze drüber verloren, dass Urheberrecht nicht absolut gilt, wenn die Information im Vordergrund steht.

So wäre es ja dann bei Suchmaschinen unter einen denkbaren Leistungsschutzrecht-Presseverlage. Hier würde ja glasklar die Information im Vordergrund stehen. Wenn das Suchen verboten wird: Ein klarer Verstoß gegen das Menschenrecht auf Informations*- und Pressefreiheit.

Hintergründe: Anwalt24.de

 

—* nicht das FOIA mit den Behörden!