Eine Ausnahme, dass nur Wahlberechtigte unterzeichnen dürfen stellt der Einwohnerantrag dar. In vielen Bundesländern darf dieser Antrag auf kommunaler Ebene von allen Einwohnern ab einen bestimmten Alter mitgezeichnet werden. Ausnahmen stellen hier Bayern und Baden-Württemberg dar, wo nur Bürger mit unterschreiben dürfen, sowie Hamburg und Hessen, wo es keinen Einwohnerantrag gibt.
Der Einwohnerantrag ist weniger verbindlich, als ein Begehren und stellt somit ein Zwischending, zwischen Petition und Begehren dar.
Mit einem Einwohnerantrag kann beantragt werden, dass der Stadt- bzw. Gemeinderat über eine bestimmte Angelegenheit entscheidet oder berät. Nicht in allen Bundesländern ist ein Antrag auf Entscheidung in den Regelungen enthalten.
Die Anzahl der Personen, welche einen Einwohnerantrag unterschreiben müssen variiert ein wenig von Bundesland zu Bundesland. Einen Einfluss hat auch die Größe der Gemeinde, die betroffen ist.
Über die detaillierten Regelungen muss man sich in jedem Bundesland informieren.