Bei Begehren auf kommunaler Ebene ist von Bürgerentscheiden/-begehren die Rede. Auf Landesebene oder Bundesebene ist dagegen der Begriff Volksentscheid/-begehren zu finden.
Das Volksbegehren gliedert sich in drei Stufen.
1. Stufe: -initiative oder -antrag
2. Stufe: -begehren
3. Stufe: -entscheid
Mit der ersten Stufe wird das Verfahren bei offizieller Stelle eingeleitet. Danach muss für das Begehren eine größere Anzahl von Unterschriften in einem bestimmten Zeitraum gesammelt werden.
Wird ein Begehren von staatlicher Seite nicht angenommen, so kann daraus ein Entscheid, also eine Abstimmung werden bei der die Bevölkerung abstimmt.
Ein Makel bei Entscheiden ist, dass Ja / Nein Antworten häufig der Komplexität der Fragestellungen nicht gerecht werden und somit nur zwischen zwei Extremen gewählt werden kann. Wer eine derartige Kampagne initiiert sollte sehr gut über entsprechende Formulierungen nachdenken und soweit es das Verfahren zulässt, diese im Sinne einer guten Verständlichkeit beeinflussen.
Es ist in den meisten Bundesländern möglich an der Landesverfassung etwas per Volksbegehren/-entscheid zu ändern. Je nach Bundesland sind die Bereiche allerdings mehr oder weniger stark eingeschränkt, welche durch die Bevölkerung gestaltet werden können.
Eine große Hürde existiert noch immer einigen Bundesländern, welche Begehren stark erschwert. Die sogenannte Amtseintragung, wo nicht mit Unterschriftenlisten in Bürgernähe gearbeitet wird, sondern jeder Bürger zum Amt muss, wo die Eintragung in Beisein eines Beamten erfolgen muss.