In Genossenschaften schließen sich Menschen und/oder juristische Personen zusammen, um ein gemeinsames Ziel (Wirtschaftlich, Sozial, Kulturell) mit vereinter wirtschaftlicher Kraft zu erreichen. Die Genossenschaft könnte auch als Mischung zwischen einem Verein und einer Aktiengesellschaft gesehen werden.
Bekannte Beispiele für Genossenschaften sind die Wohnungsbaugenossenschaften, welche vielfach nach dem zweiten Weltkrieg entstanden. Mit dem Beitritt zur Genossenschaft muss ein Beitrag entrichtet werden, der den Kapitalgrundstock einer Genossenschaft bildet. Mensch ist sozusagen Miteigentümer der Gesellschaft und fördert diese.
In den letzten Jahren sind vermehrt Bürgerenergiegenossenschaften auf den Plan getreten. Sie ermöglichen auch Menschen ohne viel Geld Miteigentümer einer Energiegesellschaft zu werden. Wie beim Beispiel Greenpeace Energy, so verschreiben sich auch viele andere Energiegenossenschaften der nachhaltigen ökologischen Energiegewinnung. Die Anteile an einer Genossenschaft können zudem auch in Sachwerten zur Verfügung gestellt werden, wie zum Beispiel in Form von Dachflächen. So etwas muss nur entsprechend in der Satzung geregelt werden.
Natürlich sind auch Genossenschaften für andere Zwecke möglich. Das Beispiel mit der Energie verdeutlicht nur den derzeitigen Fokus.