Ergänzung zu Jederbeteiligung 4.1 Beschwerdestellen
Verstößt eine Nation, ein Bundesland oder eine Kommune gegen die Richtlinien der EU, welche von der Europäischen Kommission aufgestellt wurden, so ist es möglich die EU-Kommission auf diesen Umstand hinzuweisen. Dies kann in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof enden, falls der jeweilige Staat nicht der Umsetzung einer Richtlinie nachkommt. Wobei dies seitens der Kommission nicht direkt auf einen Einzelfall wirkt. Das Verfahren läuft dabei leider intransparent ab, so dass man erst das Ergebnis erfährt.
Auf der EU-Ebene gibt es noch eine weitere Möglichkeit der Beschwerde. Der Europäische Bürgerbeauftragte (Ombudsmann) ist der Ansprechpartner bei Missständen in Einrichtungen und Organen der EU.