Nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kann man bei staatlichen Stellen die Herausgabe von Informationen verlangen. Da stellt sich irgendwann die Frage, ob dies auch auf Parteien zutrifft. Leider sind diese nicht nach den IFG auskunftspflichtig.
Das heißt aber nicht, dass sie nicht Rede und Antwort stehen müssen, denn im Grundgesetz Artikel 21, Absatz 1, Satz 3 heißt es zu Parteien:
Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft geben.
Diese Unterlagen sind auf dem Internetauftritt des Bundestags einsehbar.