Kompass – Zeitung für Piraten

Geht es wirklich nur um Datenhehlerei?

In einem Gesetzentwurf (Drucksache 17/14362) heißt es offiziell es gehe um Datenhehlerei, also der illegale Handel mit Datensätzen, wie zum Beispiel Scammer und Spammer betreiben.

Allerdings ist auch etwas reingeraten, das sich gar nicht gegen Datenhehlerei richtet.

2. Dem § 202a Absatz 2 werden folgende Absätze 3 bis 6 angefügt:

„(3) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
(4) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 3 gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach den §§ 202a, 202b, 202d, 263 bis 264, 267 bis 269, 303a oder 303b verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
(5) Der Versuch ist strafbar.
(6) In den Fällen des Absatzes 4 ist § 73d anzuwenden.“

und

Datenhehlerei
(1) Wer Daten im Sinne von § 202a Absatz 2, die ein anderer ausgespäht oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Man Hehlerei ist nur der Handel aber nicht die Schädigungsabsicht, dieser Einschub zielt, wenn man darüber nachdenkt wohl eher auf Anonymous oder Whistleblower ab. Oder geht es gar um Steuer-CDs, die sicherlich auch unter dieses Gesetz fallen?

Wahrscheinlich wollen die Überwachungsparteien CDU/CSU/FDP hier unter dem Deckmantel des Datenschutzes hier weitere Maßnahmen installieren, für Fälle, wenn Verrat nicht zutrifft.

Die Frage bei einem Gummibegriff wie Schädigung ist, wo diese beginnt. Ist das wirklich so eindeutig definiert?

Was sind die wirklichen Ziele?