Kompass – Zeitung für Piraten

Antwort vom Bundestag zu mobiler Überwachung

Der Petitionsausschuss des Bundestages zeigt wieder einmal seine Inkompetenz. Ich hatte eine generelle Petition gegen mobile Überwachung eingereicht.

Anscheinend hat jemand im Petitionsausschuss nicht richtig gelesen und nur das Wort Drohnen gesehen und auf eine Drucksache dazu, sowie eine Stellungnahme des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verwiesen. Darin wird natürlich nur auf genehmigte Drohnen eingegangen und auf als ausreichend angesehene gesetzliche Regelung auf StGB § 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen) verwiesen.

Soviel „Kompetenz“ verdient eine Antwort:

Guten Tag,

sie schreiben, sie würden zuerst eine Stellungnahme von dem zuständigen Ministerium einholen. Vielleicht sollten sie die Petition inklusive Begründung erst mal komplett lesen.

Die Drucksache hätten sie sich sparen können, da sie keinerlei Bezug zu der Petition hat. In der Petition geht es, wie aus der Begründung hervor geht nicht um Drohnen, sondern mobile Überwachung. Drohnen waren als eine Beispiel angegeben, was für wenig Geld jedermann erwerben und benutzen kann. Wie unlängst auch die Piratenpartei bei einer Wahlkampfveranstaltung in Dresden bewies.

Als weitere BEISPIELE waren die Google Datenbrille und Smartphones genannt. In allen Fällen unterliegen diese Mobilen Kameras keinerlei Kontrolle hinsichtlich der Privatsphäre von der Kamera erfasster Personen.

Sie sind offensichtlich von der falschen Voraussetzung ausgegangen, sie hätten meine Petition gelesen. In anbetracht der derzeitigen überwachungsfreundlichen Regierung gehe ich von einem absichtlichen Missverständnis aus.

Wer bei mobiler Überwachung sofort und ausschließlich an Drohnen denkt, obwohl auch andere Beispiel genannt sind, ist offensichtliche nicht auf dem Stand der Technik.

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