Nach der EU-Verordnung 1049/2001 besteht ein Recht auf Zugang zu Dokumenten des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission (Organe). Jeder Unionsbürger, sowie jeder mit Wohn- oder Geschäftssitz in der EU kann dieses Recht mit gewissen Einschränkungen in Anspruch nehmen. Selbst wenn kein Wohn- oder Geschäftssitz vorliegt kann u.U. zu Informationen ermöglicht werden.
Dies gilt nicht nur für Dokumente, welche bei den Organen erzeugt werden, sondern auch jene welche dort eingingen.
Wie beim IFG kann der Zugriff auf bestimmte Dokumente verweigert werden. Der Zeitraum ist mit maximal 15 Arbeitstagen zeitnäher als das IFG. Nach diesem Zeitraum sollte entweder die gewünschte Information vorliegen oder eine Erklärung warum dies nicht möglich ist.
Kosten für die Anfertigung und Übersendung von Kopien können in Rechnung gestellt werden. Es ist genau definiert unterhalb, welcher Schwelle es nichts kosten darf, zudem gibt es elektronische Register auf welche jeder über das Internet zugreifen kann.